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Meister-BaföG
Leinart 2010
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Der Gesetzgeber hat im Jahre 1996 das Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-BAFöG genannt - in Kraft gesetzt.
Anspruch auf die Förderung haben Teilnehmer an Lehrgängen, die als Aufstiegsfortbildung anerkannt sind.

Art und Umfang:
Das Meister-BAFöG umfasst ·

* Unterhaltsgeld bei Vollzeitlehrgängen
Alleinstehende 614,00€
Erhg. für den Ehegatten 215,00€
Erhöhung pro Kind 179,00€
Hierin enthalten ist ein nicht rück-zahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 230,00€. Der Restbetrag in Höhe von 384,00 € wird als Darlehen bewilligt.

* Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als „Maßnahme-Beitrag“ bis max. 10.226,00 € (davon sind 35 % Zuschuss und 65 % Darlehen)

* Für die Kosten des Meisterstücks werden bis zu 50 % (max. 1.534,00 € übernommen.

Der Antrag sollte vor Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Handwerkskammer oder bei der Bezirksregierung Köln, Ausbildungsförderung gestellt werden.

Das Darlehen ist während der Lehrgangsdauer plus einer Karenzzeit von 2 Jahren tilgungs- und zinsfrei (längstens jedoch 6 Jahre).

Teilnehmern an Meistervorbereitungs-Lehrgängen, die nach bestandener Meisterprüfung innerhalb von 3 Jahren eine selbständige Existenz aufbauen oder übernehmen und spätestens am Ende des 3. Jahres der Existenz-gründung 2 Vollzeit-Arbeitsplätze für mindestens 4 Monate Dauer nachweisen können, werden 75 % des Darlehens erlassen.

Ihre Lehrgangsbetreuerin hält für Sie Antragsformulare bereit und berät Sie gerne.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns im Malerbildungszentrum Bielefeld.

Ihre Ansprechpartnerin im MBZ: Karin Katthöfer

Weitere Informationen:
Das Malerblatt und Deutsche Handwerkszeitung


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